Als Steuerberater ordne ich das gerne ein. Aber diesmal geht es mir um mehr als nur eine Steuerfrage. Ich halte eine stabile Familie für den wichtigsten Bestandteil einer gesunden Gesellschaft. Wer an steuerlichen Privilegien für Familien rüttelt, erhöht nicht nur das Steueraufkommen. Er greift in die Bedingungen ein, unter denen Familien in Deutschland funktionieren.
Was das Ehegattensplitting ist und wie es funktioniert
Das Ehegattensplitting ist in Paragraph 26a des Einkommensteuergesetzes geregelt. Es gilt für Ehepaare, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, also ihren Wohnsitz hierzulande haben. Beide Ehegatten müssen zumindest über einen Teil des Jahres einen gemeinsamen Wohnsitz führen, und die Ehe muss bürgerlich-rechtlich anerkannt sein. Das muss nicht zwingend nach deutschem Recht erfolgen, auch nach ausländischem Recht geschlossene Ehen können berücksichtigt werden.
Die Wirkung des Splittings ist einfach zu beschreiben. Die Einkommen beider Ehegatten werden zusammengerechnet. Dieses gemeinsame Einkommen wird für die Steuerberechnung durch zwei geteilt. Auf diesen halbierten Betrag wird die Einkommensteuer berechnet, und das Ergebnis wird anschließend verdoppelt. Der entscheidende Effekt liegt in der Steuerprogression. Wer auf 100.000 Euro im Schnitt 30 Prozent zahlt, zahlt auf 50.000 Euro nicht ebenfalls 30 Prozent, sondern vielleicht nur 15 Prozent. Das Splitting nutzt diesen Unterschied in der Progression systematisch aus.
Drei Haushalte: Die Zahlen, die Klingbeil Ihnen nicht nennt
Ich habe drei typische Haushaltseinkommen durchgerechnet, jeweils mit einem Alleinverdiener. Das entspricht dem Fall, in dem ein Ehegatte nicht erwerbstätig ist oder deutlich weniger verdient. Genau dieser Fall ist der, den das Splitting am stärksten begünstigt.
Bei einem Haushaltseinkommen von 50.000 Euro zahlt ein Alleinverdiener ohne Splitting 10.550 Euro Einkommensteuer. Mit Ehegattensplitting, also mit Zusammenveranlagung, sind es nur 5.700 Euro. Die Steuerersparnis durch das Splitting beträgt in diesem Fall 4.850 Euro pro Jahr. Wer zehn Jahre in dieser Konstellation verheiratet ist, spart durch das Ehegattensplitting in etwa ein vollständiges Jahreseinkommen an Steuern.
Bei einem Haushaltseinkommen von 100.000 Euro werden die Unterschiede noch deutlicher. Ohne Splitting fallen 30.900 Euro Einkommensteuer an. Mit Splitting sind es 21.100 Euro. Die Ersparnis liegt bei 9.800 Euro jährlich. Auch hier entspricht der Gesamtvorteil über zehn Jahre grob einem Jahreseinkommen. Bei einem Haushaltseinkommen von 150.000 Euro zahlt der Alleinverdiener ohne Splitting 51.900 Euro, mit Splitting 40.700 Euro. Die Differenz beträgt rund 11.200 Euro pro Jahr.
Wer profitiert wirklich? Das Superreichen-Argument widerlegt
Die politische Kommunikation rund um das Ehegattensplitting suggeriert regelmäßig, es handele sich um ein Privileg für Hochverdiener. Das stimmt nicht. Wer die prozentuale Steuerersparnis im Verhältnis zum Einkommen betrachtet, kommt zu einem anderen Ergebnis.
Bei 50.000 Euro Haushaltseinkommen beträgt die Steuerersparnis durch das Splitting rund 4.850 Euro, also fast 10 Prozent des Einkommens. Bei 100.000 Euro sind es 9.800 Euro Ersparnis, also knapp 10 Prozent. Bei 150.000 Euro liegt der Betrag bei 11.200 Euro, aber der prozentuale Anteil am Einkommen sinkt bereits. Der größte relative Vorteil des Ehegattensplittings liegt bei mittleren Einkommen zwischen 50.000 und 100.000 Euro. Es sind also nicht die Superreichen, die am meisten profitieren. Es sind die Familien mit einem Hauptverdiener und einem mittleren Einkommen.
Was Klingbeil stattdessen will: Das Realsplitting
Lars Klingbeil möchte das Ehegattensplitting nicht vollständig abschaffen, jedenfalls nicht für bereits bestehende Ehen. Für zukünftige Ehen soll es durch ein sogenanntes Realsplitting ersetzt werden. Dabei kann man dem Ehegatten einen Freibetrag übertragen, der sich am steuerlichen Unterhaltsfreibetrag orientiert. Dieser beträgt aktuell 13.805 Euro.
Das Realsplitting ist deutlich weniger vorteilhaft als die vollständige Zusammenveranlagung. Wer selbst nachrechnet, stellt fest, dass der steuerliche Effekt eines übertragenen Freibetrags von 13.805 Euro erheblich geringer ist als das vollständige Splitting der Einkommen. Dazu kommt ein weiterer Nachteil: Das Verfahren ist wesentlich komplizierter als die schlichte Zusammenveranlagung und erzeugt zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Haushalte, die damit in der Praxis kaum vertraut sein dürften.
Warum das Vorhaben politisch wenig Widerstand erzeugt
Es gibt einen Grund, warum Klingbeil das Realsplitting nur für neue Ehen einführen möchte: Es erzeugt so den geringsten politischen Widerstand. Wer bereits verheiratet ist, behält sein Splitting und wird sich nicht beschweren. Wer noch nicht verheiratet ist, betrachtet das Thema häufig als abstrakt und nicht unmittelbar relevant für sich. Der persönliche Nachteil entsteht erst dann, wenn man heiratet und feststellt, dass der steuerliche Rahmen ein anderer ist als erwartet.
Das ist politisch geschickt und aus meiner Sicht zugleich das Problematische an dem Plan. Die Betroffenen sind zum Zeitpunkt der Gesetzgebung noch nicht politisch mobilisiert, weil sie ihren Nachteil erst in der Zukunft erfahren. Das macht den Widerstand leiser und die Umsetzung wahrscheinlicher.
Fazit: Familienpolitik darf nicht auf dem Rücken der Alleinverdiener ausgetragen werden
Das Ehegattensplitting ist kein Privileg für Reiche. Es ist ein Ausgleich für Familien, in denen ein Ehegatte auf Erwerbseinkommen verzichtet oder es reduziert, um Kinder zu erziehen, Angehörige zu pflegen oder den Haushalt zu führen. Diese Haushalte tragen gesellschaftliche Aufgaben, für die sie im Gegenzug weniger staatliche Unterstützung beanspruchen. Das Splitting ist der steuerliche Ausdruck dieser Leistung.
Wer das Splitting abschafft, besteuert diese Haushalte stärker als bisher, ohne dass sich ihre wirtschaftliche Situation verbessert. Die Ersparnisse von bis zu 11.000 Euro pro Jahr, die das Splitting heute ermöglicht, fehlen dann schlicht im Familienbudget. Ob das eine sinnvolle Gesellschaftspolitik ist, darüber lässt sich streiten. Dass es eine teure Entscheidung für viele Familien wäre, lässt sich nicht.
