MR.STEUER® − Steuerberater. Investor. Redner. − https://mr-steuer.de/steuerrecht/einspruch-gegen-das-finanzamt-so-gehen-sie-erfolgreich-vor/
Unternehmensstruktur & Steuerrecht

Einspruch gegen das Finanzamt: So gehen Sie erfolgreich vor

Wer einen falschen Steuerbescheid einfach akzeptiert, verschenkt bares Geld. Dipl.-Finw. (FH) Susi Korsawi erklärt, wie das Einspruchsverfahren funktioniert, welche Fristen gelten und wann es sich lohnt, bis vor den Bundesfinanzhof zu gehen.
VonFoto SusiDipl.-Finw. (FH)Susi Korsawi(Steuerberaterin)
12.06.2026
Lesezeit: 15 Min.
Veröffentlicht am 12.06.2026
Das Finanzamt schickt Ihnen nach langem Warten endlich den Steuerbescheid: 23.000 Euro Steuernachzahlung. Sie sind überzeugt, dass das Finanzamt falsch liegt. Was tun?

Die meisten Steuerpflichtigen schlucken den Bescheid, zahlen und denken, gegen das Finanzamt zieht man ohnehin den Kürzeren. Das ist ein Irrtum, und ein teurer dazu.

Das deutsche Steuerrecht ist das auslegungsbedürftigste der Welt: 75 Prozent der gesamten europäischen Steuerliteratur befassen sich mit dem deutschen Steuerrecht. Es gibt immer verschiedene Rechtsmeinungen, und das Einspruchsverfahren ist das Instrument, mit dem Sie Ihre Meinung geltend machen. Es ist kostenlos, es ist Ihr gutes Recht, und gut begründeten Einsprüchen wird im Regelfall abgeholfen.

Der Einspruch: Frist, Form und Begründung

Nach Erhalt eines Steuerbescheids haben Sie einen Monat zuzüglich vier Tage Postlaufzeit, also etwas mehr als einen Monat, um Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, damit er nachweisbar und fristgerecht ist. Ein telefonischer Änderungsantrag ist zwar theoretisch möglich, hat aber keinen Beweischarakter und ist nicht zu empfehlen.

Ihre Steuern. Ihr Vorteil. Unser Know-how.
Mit Expertenhilfe steuerlich sinnvolle Wege gehen
Wir beraten Sie umfassend und individuell bei der rechtssicheren Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und der strategischen Optimierung Ihrer Vermögensstruktur. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin.
Erstanalyse sichern

Der Einspruch muss begründet sein. Das bedeutet: Sie müssen darlegen, warum Sie sich in Ihren Rechten als Steuerbürgerin oder Steuerbürger verletzt sehen und was im Bescheid konkret falsch ist. Das können nachzureichende Belege sein, ein veränderter Sachverhalt oder eine andere Rechtsauffassung. All das können Sie im Einspruch vortragen.

Ein verbreiteter Mythos hält viele vom Einspruch ab: die Befürchtung, sich beim Finanzamt unbeliebt zu machen. Diese Sorge ist unbegründet. Jeder Sachbearbeiter ist für rund 1.500 Steuerfälle zuständig. Ein einzelner Einspruch hinterlässt keinen bleibenden Eindruck und wird sachlich bearbeitet. Finanzbeamte nehmen Einsprüche im Regelfall sehr professionell auf und prüfen die vorgetragenen Argumente ohne persönliche Wertung.

Aussetzung der Vollziehung: Steuerzahlung vorerst reduzieren

Auch wenn ein Einspruch eingelegt ist, müssen Sie den im Bescheid festgesetzten Steuerbetrag grundsätzlich zahlen. Das Einspruchsverfahren setzt die Vollziehung nicht automatisch aus. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Wenn Ihre Begründung darlegt, dass die tatsächliche Steuerlast niedriger ist als im Bescheid festgesetzt, können Sie beantragen, dass nur der unstrittige Teil vollzogen wird. Im Beispiel: Sie sind der Meinung, statt 23.000 Euro nur 19.000 Euro zu schulden, weil das Finanzamt 10.000 Euro Ausgaben nicht anerkannt hat. Mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung werden dann nur die 19.000 Euro vollstreckt, während über die strittigen 4.000 Euro das Einspruchsverfahren läuft.

Rechtsbehelfsstelle und Einspruchsentscheidung

Kann der zuständige Sachbearbeiter Ihrem Einspruch nicht abhelfen, geht der Fall an die Rechtsbehelfsstelle innerhalb des Finanzamts. Diese Stelle ist eine erste interne Kontrollinstanz und mit erfahreneren Sachbearbeitern besetzt, die den Fall noch einmal unabhängig prüfen. Führt auch die Rechtsbehelfsstelle zu keiner Einigung, ergeht eine förmliche Einspruchsentscheidung.

Ein wichtiger Hinweis: Nehmen Sie Ihren Einspruch nicht vorher zurück. Denn nur gegen eine Einspruchsentscheidung können Sie anschließend klagen. Wer den Einspruch zurückzieht, verzichtet auf den weiteren Rechtsweg.

Klage beim Finanzgericht und der Weg zum Bundesfinanzhof

Bleibt die Einspruchsentscheidung unbefriedigend, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Finanzgericht zu erheben. Dort wird der Sachverhalt von unabhängigen Richtern beurteilt. Je nach Bedeutung des Falles entscheidet ein einzelner Richter oder ein Senat. Finanzgerichtsverfahren dauern allerdings erfahrungsgemäß drei bis vier Jahre, manchmal länger.

Das ist ein strukturelles Problem für Investoren und Unternehmer: Während das Finanzamt auf den Faktor Zeit setzen kann, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Liquidität, um weiter investieren zu können. Deshalb lohnt es sich in vielen Fällen, das Verfahren auf Ebene des Finanzamts abzuschließen, anstatt jahrelang auf ein Gerichtsurteil zu warten.

Lässt das Finanzgericht die Revision nicht zu, kann beim Bundesfinanzhof eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden. Dieser prüft, ob die Nichtzulassung der Revision gerechtfertigt war. Sieht der Bundesfinanzhof das anders, wird die Revision zugelassen und das Verfahren auf höchster Instanz weitergeführt. Dieser Weg ist aufwendig, aber bei grundsätzlichen Rechtsfragen und hohem Streitwert die richtige Wahl.

Wann lohnt sich der Einspruch, wann die Klage?

Ein Einspruch lohnt sich immer dann, wenn Sie sich sicher sind, dass der Steuerbescheid fehlerhaft ist, wenn Sie noch Belege oder Unterlagen nachreichen können oder wenn Sie eine andere Rechtsauffassung vertreten. Da das Einspruchsverfahren kostenlos ist, können Sie es auch dann einlegen, wenn Ihre Erfolgsaussichten nicht eindeutig sind. Ein gut formuliertes Schreiben mit Ihrer Rechtsauffassung kostet nichts und bewirkt im besten Fall eine spürbare Steuerminderung.

Bei der Klage vor dem Finanzgericht hingegen gilt eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Abwägung. Es entstehen Gerichtskosten sowie gegebenenfalls Anwalts- und Steuerberaterhonorare. Diese müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Streitwert stehen. Bei geringen Beträgen ist die Klage wirtschaftlich selten sinnvoll. Bei hohen Streitwerten und klarer Rechtslage kann sie der richtige Schritt sein.

Fazit: Ihr Recht, Ihr Geld

Das Einspruchsverfahren ist ein kostenfreies und wirkungsvolles Instrument, um sich gegen fehlerhafte Steuerbescheide zu wehren. Wer schweigt, zahlt zu viel. Wer gut begründet vorgeht, hat reale Chancen auf eine Steuerminderung oder sogar eine Erstattung. Entscheidend sind Fristtreue, eine klare Begründung und die Bereitschaft, den Einspruch konsequent bis zur Einspruchsentscheidung durchzuführen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Einspruchsverfahren benötigen.

Ihre Steuern. Ihr Vorteil. Unser Know-how.
Mit Expertenhilfe steuerlich sinnvolle Wege gehen
Wir beraten Sie umfassend und individuell bei der rechtssicheren Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und der strategischen Optimierung Ihrer Vermögensstruktur. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin.
Erstanalyse sichern
MR.STEUER® − Steuerberater. Investor. Redner. − https://mr-steuer.de/steuerrecht/einspruch-gegen-das-finanzamt-so-gehen-sie-erfolgreich-vor/
Machen Sie MR.STEUER® besser!
Der Dialog mit Ihnen liegt uns am Herzen. Wir freuen uns über Ihre E-Mail, die wir gerne beantworten. Wählen Sie dafür bitte eines der drei Themen.
Machen Sie MR.STEUER® besser!
Der Dialog mit Ihnen liegt uns am Herzen. Wir freuen uns über Ihre E-Mail, die wir gerne beantworten. Wählen Sie dafür bitte eines der drei Themen.