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Unternehmensstruktur & Steuerrecht

Aston Martin und Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Die Zahlen, das Urteil des Finanzamts und 75.000 Euro Steuerersparnis

Das Privatfahrzeug-Modell wurde vom Finanzamt im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung vollständig bestätigt. Hier sind die genauen Zahlen, die Berechnung der privaten Umsatzsteuer und die vollständige Steuerersparnis von 75.000 Euro.
VonDipl.-Finw. (FH)Maurice Müller(Steuerexperte)
18.05.2026
Lesezeit: 17 Min.
Veröffentlicht am 18.05.2026
Das Modell, ein wertbeständiges Fahrzeug privat zu kaufen, die tatsächlichen Kilometer-Kosten an die eigene GmbH weiterzuberechnen und dabei als Privatperson die Vorsteuer zu ziehen, hat das Finanzamt nicht widerspruchslos akzeptiert.

Es hat geprüft. Am 6. Oktober 2024 fand eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. Das Ergebnis war eindeutig: Das Modell ist steuerlich vollständig korrekt.

Dieser Beitrag legt die genauen Zahlen offen, erklärt, wie die Umsatzsteuer auf Privatfahrten korrekt berechnet wird, und zeigt, warum die Gesamtsteuerersparnis im Vergleich zum GmbH-Kauf mit 1-Prozent-Regelung bei über 75.000 Euro liegt.

Warum das Fahrzeug ins Privatvermögen gehört

Fahrzeuge wie ein Porsche, Lamborghini, Ferrari oder Aston Martin weisen eine vergleichsweise hohe Wertbeständigkeit auf. Ein Fahrzeug, das 160.000 Euro gekostet hat, ist nach fünf Jahren möglicherweise noch 80.000 Euro wert. Wäre es in der GmbH gekauft worden, wäre der Buchwert nach vollständiger Abschreibung null. Der Verkäuferpreis von 80.000 Euro wäre vollständig steuerpflichtiger Gewinn, belastet mit rund 30 Prozent Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

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Im Privatvermögen hingegen kann das Fahrzeug jederzeit einkommensteuerfrei veräußert werden, weil es ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist. Dieser steuerfreie Verkaufserläuterung allein macht einen erheblichen Teil der Gesamtsteuerersparnis aus.

Der zweite häufig genannte Einwand lautet: Als Privatperson kann man keine Vorsteuer ziehen. Das ist falsch. Die Vorsteuer hängt nicht daran, ob ein Gegenstand zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehört. Entscheidend ist allein, ob der Gegenstand für umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze verwendet wird. Wer die Kilometerkosten mit Umsatzsteuer an seine GmbH berechnet, erzielt solche Ausgangsumsätze und darf die Vorsteuer aus allen fahrzeugbezogenen Rechnungen ziehen, einschließlich der Anschaffungskosten.

Die genauen Zahlen: 34.321 Euro Nettokosten, 2,24 Euro pro Kilometer

Für das Jahr 2024 (Mai bis Dezember) ergeben sich folgende Kostenblöcke: Die anteilige Abschreibung als Wertverzehr des Fahrzeugs belief sich auf 15.400 Euro. Spritkosten kamen auf 233 Euro. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug 612 Euro. Die Versicherung lag darüber hinaus. Werkstatt- und Sonderausstattungskosten, darunter eine Folierung, beliefen sich auf 3.400 Euro. Zinsaufwendungen für das Darlehen der eigenen Holding, die das Fahrzeug finanziert hat, betrugen 9.400 Euro.

In der Summe ergeben sich Nettokosten von 34.321 Euro. Bei 15.342 gefahrenen Kilometern im Jahr 2024 ergibt sich ein Selbstkostensatz von 2,24 Euro netto pro Kilometer. Dieser Satz wird den jeweiligen Gesellschaften in Rechnung gestellt, für die das Fahrzeug genutzt wurde: der Holding, Tochtergesellschaften und der Steuerberatungskanzlei. Die Rechnung lautet jeweils: gefahrene Kilometer multipliziert mit 2,24 Euro, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Gesellschaften erhalten die Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Für den Fahrzeuginhaber ist die Erstattung eine steuerfreie Rückerstattung privater Aufwendungen.

Privatfahrten und Umsatzsteuer: Die korrekte Berechnung

Wer die volle Vorsteuer aus den Anschaffungskosten des Fahrzeugs gezogen hat, ist verpflichtet, auch Privatfahrten der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Das ist keine Besonderheit dieses Modells, sondern ein allgemeines umsatzsteuerliches Prinzip: die sogenannte unentgeltliche Wertabgabe für private Zwecke.

Die Bemessungsgrundlage für diese Privatfahrten unterscheidet sich jedoch vom betrieblichen Kostensatz. Für die Umsatzsteuer werden die Anschaffungskosten nicht über sieben, sondern über fünf Jahre verteilt. Außerdem fließen nur Kosten in die Berechnungsgrundlage ein, die selbst der Umsatzsteuer unterlegen haben, also Kaufpreis und Werkstattkosten. Nicht enthalten sind Kosten ohne Umsatzsteuer wie Versicherung, Kraftfahrzeugsteuer und Zinsen. Das führt zu einer deutlich niedrigeren Bemessungsgrundlage.

Im konkreten Fall ergab sich ein umsatzsteuerlicher Kilometersatz von 1,58 Euro. Bei rund 1.000 privat gefahrenen Kilometern entstand eine Bemessungsgrundlage von 1.580 Euro. Die darauf abzuführende Umsatzsteuer beträgt rund 300 Euro. Das ist der einzige steuerliche Nachteil, den das private Fahrzeugmodell gegenüber einem Nicht-Einsatz des Fahrzeugs erzeugt.

Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Modell vollständig bestätigt

Das Finanzamt hat das Modell nicht kommentarlos akzeptiert. Im Oktober 2024 fand eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. Das Finanzamt hinterfragte die rechtliche Konstruktion, argumentierte und versuchte, das Modell auf verschiedenen Wegen zu entkräften. Am Ende stand die vollständige Anerkennung: Das Konstrukt ist nach allen maßgeblichen steuerrechtlichen Regelungen korrekt.

In einem zweiten Schritt versuchte das Finanzamt, die Fahrtenliste als unplausibel darzustellen, um das Modell über eine Plausibilitätskontrolle zu entwerten. Auch das scheiterte, weil jede Eintragung in der Exceltabelle bei der stichprobenartigen Prüfung mit dem persönlichen Kalender übereinstimmte. Entscheidend war dabei, dass Tankbelege, deren Adresse das Finanzamt kennt, weil die Vorsteuer daraus geltend gemacht wurde, auf der dokumentierten Fahrtroute lagen. Tankstellen-Belege und Fahrtroute müssen räumlich zusammenpassen.

Die Dokumentationspflicht bei diesem Modell ist also nicht das klassische Fahrtenbuch mit Tachometerstand bei jedem Ein- und Aussteigen, sondern eine Excel-Tabelle mit Datum, Strecke, Anlass und gefahrenen Kilometern. Der Unterschied im täglichen Aufwand ist erheblich.

Die Gesamtsteuerersparnis: 75.000 Euro gegenüber dem GmbH-Kauf

Die Steuerersparnis lässt sich in zwei Komponenten zerlegen. Die erste Komponente ist der steuerfreie Verkauf. Wird das Fahrzeug nach fünf Jahren für angenommene 80.000 Euro verkauft, entsteht im Privatvermögen keine Steuer. Hätte die GmbH das Fahrzeug gekauft und vollständig abgeschrieben, wäre der Verkaufspreis von 80.000 Euro vollständig steuerpflichtiger Gewinn. Bei 30 Prozent Steuersatz ergibt das eine Steuerbelastung von 24.000 Euro, die durch das Privatvermögen-Modell entfällt.

Die zweite Komponente ist die vermiedene 1-Prozent-Regelung. Hätte die GmbH das Fahrzeug gekauft und kein Fahrtenbuch geführt, wäre monatlich 1 Prozent des Brutto-Listenpreises von rund 200.000 Euro als geldwerter Vorteil zu versteuern. Das sind 2.000 Euro monatlich. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ergibt das 840 Euro Einkommensteuer pro Monat. Über einen Zeitraum von fünf Jahren summiert sich das auf über 50.000 Euro.

Steuerfreier Verkauf und vermiedene 1-Prozent-Regelung zusammen ergeben eine Gesamtsteuerersparnis von rund 75.000 Euro. Dem gegenüber stehen 300 Euro Umsatzsteuer auf die privat gefahrenen Kilometer. Das Verhältnis ist eindeutig.

Fazit: Für wen das Modell funktioniert und für wen nicht

Das Modell entfaltet seine volle Wirkung ausschließlich für GmbH-Inhaber. Wer das Fahrzeug überwiegend für ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft wie eine GbR, OHG oder KG nutzt, riskiert, dass das Fahrzeug bei einer Nutzung von mehr als 50 Prozent für diese Unternehmensform automatisch ins Betriebsvermögen wandert. Damit entfallen alle Vorteile: Das Fahrtenbuch wird Pflicht, der steuerfreie Verkauf entfällt.

Ebenfalls ungeeignet ist das Modell, wenn das Fahrzeug ganz überwiegend privat genutzt wird. In diesem Fall fehlt die wirtschaftliche Grundlage für den Vorsteuerabzug, weil keine ausreichenden umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätze entstehen.

Für GmbH-Inhaber, die ein wertbeständiges Fahrzeug überwiegend betrieblich nutzen und sorgfältig dokumentieren, ist das Modell steuerlich einwandfrei und durch die Umsatzsteuer-Sonderprüfung offiziell bestätigt. Die MR.STEUER AG unterstützt bei der korrekten Umsetzung und Dokumentation. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin unter mr-steuer.de/beratung

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