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Stiftungsrecht • Unternehmensstruktur & Steuerrecht

Das Lizenzmodell mit Stiftung: Je mehr Umsatz, desto mehr Steuern sparen

Wer das Markenrecht seiner operativen GmbH in eine Familienstiftung auslagert, verschiebt jährliche Lizenzgebühren aus der 30-Prozent-Besteuerung in die 15-Prozent-Besteuerung. Der Effekt skaliert mit dem Umsatz und lässt sich einmalig einrichten.
VonFoto SusiDipl.-Finw. (FH)Susi Korsawi(Steuerberaterin)
20.05.2026
Lesezeit: 14 Min.
Veröffentlicht am 20.05.2026
Die meisten Unternehmer suchen Steuern mit kleinen Tricks zu reduzieren. Die wirklich großen Hebel bleiben dabei ungenutzt.

Einer der wirkungsvollsten ist das Lizenzmodell mit Familienstiftung: Das Markenrecht wird aus der operativen GmbH herausgelöst und in einer Stiftung gehalten. Die GmbH zahlt jährlich eine Lizenzgebühr für die Nutzung. Was in der GmbH als Betriebsausgabe den mit 30 Prozent besteuerten Gewinn mindert, kommt in der Stiftung nur mit 15 Prozent Körperschaftsteuer an.

Der besondere Charakter dieses Modells liegt in seiner Skalierbarkeit. Die Lizenzgebühr wird als prozentualer Anteil am Umsatz vereinbart. Je höher der Umsatz, desto höher die Lizenzgebühr, desto größer die Steuerersparnis. Wer dieses Modell einmal aufgesetzt hat, spart automatisch mehr, je erfolgreicher das Unternehmen wird.

Das Problem: Steigende Gewinne, kaum noch Gestaltungsspielraum

Wer eine GmbH betreibt und damit wachsende Gewinne erzielt, zahlt auf diese Gewinne rund 30 Prozent Steuern: 15 Prozent Körperschaftsteuer und 15 Prozent Gewerbesteuer. Das klingt zunächst überschaubar. Bei einem Gewinn von 300.000, 500.000 oder einer Million Euro summieren sich diese 30 Prozent jedoch zu erheblichen Beträgen, für die es innerhalb der klassischen GmbH-Struktur kaum weitere Gestaltungsmöglichkeiten gibt.

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Hinzu kommt die politische Entwicklung: Diskussionen über höhere Steuern treffen typischerweise zuerst Unternehmer und Investoren, die bereits die größte Abgabenlast tragen. Wer frühzeitig eine skalierbare Steuerstruktur aufbaut, ist von künftigen Steuererhöhungen deutlich weniger betroffen.

Die Grundlogik: Steuersatzgefälle zwischen GmbH und Stiftung

Eine Lizenzgebühr, die eine GmbH für die Nutzung eines Markenrechts zahlt, ist bei der GmbH eine Betriebsausgabe. Sie mindert den dort besteuerten Gewinn mit einem Steuersatz von 30 Prozent: Pro Euro Lizenzgebühr spart die GmbH 30 Cent Steuern. Bei einer Arztpraxis oder Apotheke, die dem Einkommensteuerrecht unterliegt, können es sogar 42 oder 45 Cent pro Euro sein.

Die entscheidende Frage lautet: Wer empfängt die Lizenzgebühr und wie wird sie dort besteuert? Eine natürliche Person wäre ungeeignet, weil Lizenzgebühren bei ihr wie Mieteinkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Eine vermögensverwaltende GmbH scheidet ebenfalls aus, weil dort nur Vermögensgegenstände aus Grundbesitz steuerlich begünstigt sind, nicht aber gewerbliche Schutzrechte. Die Stiftung hingegen unterliegt bei Einkünften aus der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten nur der Körperschaftsteuer von 15 Prozent. Die Gewerbesteuer entfällt. Damit entsteht ein Steuersatzgefälle von 15 Prozentpunkten zwischen der GmbH und der Stiftung.

Die Umsetzung: Wie die Marke steuerfrei in die Stiftung gelangt

Das Markenrecht sollte nicht vom Unternehmer selbst beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden. Würde er die Marke anmelden und später an die Stiftung verkaufen, entstände eine Betriebsaufspaltung und der Verkauf wäre steuerpflichtig.

Der steuerlich korrekte Weg führt über einen nahen Angehörigen: einen Ehepartner, ein Elternteil oder ein Geschwisterteil. Diese Person meldet die Marke an und hält sie für mindestens ein Jahr. Nach Ablauf dieser Haltefrist greift Paragraf 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes: Ein einmaliger Verkauf eines solchen Rechts, der außerhalb der Jahresfrist stattfindet, wird keiner Einkunftsart zugeordnet und ist steuerfrei. Der Angehörige kann die Marke also nach einem Jahr steuerfrei an die Stiftung verkaufen, in der der Unternehmer als Stiftungsvorstand tätig ist.

Ab dem Tag des Verkaufes und dem Abschluss des Lizenzvertrags fließt jährlich eine Lizenzgebühr von der operativen GmbH in die Stiftung. Das Modell ist einmalig einzurichten und läuft danach automatisch.

Das Rechenbeispiel: 18.000 Euro Steuerersparnis bei 2 Millionen Umsatz

Ein konkretes Zahlenbeispiel verdeutlicht die Wirkung. Ausgangslage: eine GmbH mit 2 Millionen Euro Umsatz und 500.000 Euro Gewinn. Ein Anwalt für gewerbliche Schutzrechte kann im Regelfall eine Lizenzgebühr von bis zu 12 Prozent des Umsatzes begründen. Für dieses Beispiel wird konservativ mit 6 Prozent gerechnet.

6 Prozent von 2 Millionen Euro Umsatz ergeben eine jährliche Lizenzgebühr von 120.000 Euro. Diese 120.000 Euro wandern aus der GmbH mit 30 Prozent Steuersatz in die Stiftung mit 15 Prozent. Die Steuerersparnis pro Jahr beträgt 15 Prozent von 120.000 Euro, also 18.000 Euro.

Hinzu kommt der Wert der Marke selbst. Nach gängiger Bewertungspraxis im Bereich gewerblicher Schutzrechte beträgt der Markenwert etwa das Vierfache der jährlichen Lizenzgebühr. Bei 120.000 Euro jährlicher Lizenzgebühr ergibt das einen Markenwert von 480.000 Euro. Dieser Betrag gelangt durch den steuerfreien Verkauf des Angehörigen an die Stiftung, wird dort nur mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet und steht anschließend als Stiftungsvermögen zur Verfügung. Skaliert man das Modell auf 20 Millionen Euro Umsatz, steigt die jährliche Lizenzgebühr auf 1,2 Millionen Euro und die jährliche Steuerersparnis auf 180.000 Euro.

Doppelter Nutzen: Steuerersparnis und Vermögensschutz

Das Lizenzmodell verbindet zwei Vorteile miteinander. Der erste ist die skalierbare Steuerersparnis. Da die Lizenzgebühr als Prozentsatz des Umsatzes vereinbart wird, steigt die jährliche Ersparnis proportional zum Unternehmenswachstum. Das Modell muss einmalig aufgesetzt werden und arbeitet danach eigenständig.

Der zweite Vorteil ist der Vermögensschutz. Das Vermögen in der Stiftung gehört nicht dem Unternehmer, sondern der Stiftung selbst. Es ist damit dem Zugriff von Gläubigern strukturell entzogen. Wer neben dem operativen Geschäft einen zweiten, geschützten Vermögenspfeiler aufbauen möchte, findet im Lizenzmodell mit Stiftung ein Instrument, das beide Ziele gleichzeitig verfolgt.

Fazit: Einmal einrichten, dauerhaft profitieren

Das Lizenzmodell mit Familienstiftung gehört zu den wirkungsvollsten Steuergestaltungsinstrumenten für wachsende Unternehmen. Es ist vollständig legal, steuerlich anerkannt und entfaltet seine Wirkung automatisch: Je höher der Umsatz, desto größer die Steuerersparnis. Das ist das Gegenteil des klassischen Steuerproblems erfolgreicher Unternehmer.

Die Umsetzung erfordert eine sorgfältige Planung: die Markenanmeldung durch einen geeigneten Angehörigen, die Gründung der Stiftung im richtigen Bundesland, die steuerrechtlich korrekte Ausgestaltung des Lizenzvertrags und die Abstimmung des Markenwerts mit einem Anwalt für gewerbliche Schutzrechte. Wer diese Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, richtet ein Modell ein, das auf Jahrzehnte wirkt.

Die MR.STEUER AG begleitet Unternehmer bei der Planung und Umsetzung des Lizenzmodells, von der Markenanmeldung bis zur Stiftungsgründung und dem Abschluss des Lizenzvertrags. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin unter https://mr-steuer.de/termin/

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