Wenn Sie als Einzelunternehmer tätig sind, entsteht Ihr Unternehmen automatisch mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit – sei es als Handwerker, Händler oder Dienstleister. Einen Gründungsakt benötigen Sie nicht. Sämtliche Gewinne werden jedoch direkt Ihnen persönlich zugerechnet und unterliegen der Einkommensteuer, unabhängig davon, ob Sie diese entnehmen oder im Betrieb belassen. Zwar ist das Einzelunternehmen einfach zu handhaben und verursacht gerade in der Gründungsphase geringere Strukturkosten, doch steuerlich wird es ab einem bestimmten Gewinnniveau schnell unattraktiv.
GmbH gründen: Voraussetzungen, Stammkapital und Pflichten
Eine GmbH funktioniert im direkten Vergleich zum Einzelunternehmen nach anderen Regeln. Sie ist eine eigenständige juristische Person, die notariell gegründet und ins Handelsregister eingetragen werden muss. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro, von denen mindestens die Hälfte einzuzahlen ist. Darüber hinaus ist die GmbH bilanzierungspflichtig.
Steuerliche Vorteile einer GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen
Steuerlich kann die GmbH einen entscheidenden Vorteil bieten: Auf Gewinne fällt Körperschaftsteuer von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer an. Im Durchschnitt ergibt sich daraus eine Belastung von etwa 30 Prozent, während im Einzelunternehmen bis zu 45 Prozent fällig werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Immobiliengesellschaften oder Pflegebetrieben, entfällt sogar die Gewerbesteuer, sodass lediglich rund 15,8 Prozent Steuern anfallen. Wer sein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandelt, spart damit häufig auf jeden Euro Gewinn im Durchschnitt rund 12 Cent Steuern.
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann über zwei Wege erfolgen. Ein Weg kann die sog. Einzelrechtsnachfolge sein. Das bedeutet, dass nicht das Unternehmen als Ganzes automatisch übergeht, sondern dass für jeden Vermögensgegenstand – beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge, Büroeinrichtung oder Bankguthaben – eine gesonderte Übertragungsvereinbarung getroffen werden muss. Auch bestehende Verträge, etwa mit Kunden, Lieferanten oder Leasinggesellschaften, müssen jeweils einzeln auf die GmbH übertragen werden. Genau hier liegt ein Risiko: Geschäftspartner haben oft das Recht, einer solchen Übertragung zu widersprechen oder den Vertrag zu kündigen. Auf diese Weise kann es passieren, dass wichtige Vertragsbeziehungen beim Übergang auf die GmbH verloren gehen.
Im Gegensatz dazu steht die – häufig zu Recht präferierte - Gesamtrechtsnachfolge, die etwa bei einer Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz möglich ist. Dort geht das gesamte Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten in einem einheitlichen Vorgang auf die GmbH über. Das lässt sich am ehesten mit einer Erbschaft vergleichen. Bei der Einzelrechtsnachfolge hingegen bleibt es bei der mühsamen und rechtlich unsicheren
Einzelübertragung. Deshalb ist sie in der Praxis zwar möglich, aber selten die bevorzugte Variante, wenn es um die rechtssichere und vollständige Überführung eines Einzelunternehmens in eine GmbH geht.
Sachgründung: Wie Sie Ihr Einzelunternehmen als GmbH-Stammkapital einbringen können
Häufig möchte der Gründer einer GmbH – so ist doch sein Einzelunternehmen meist schon werthaltig -, möglichst wenig Eigenkapital aufwenden. Dies lässt sich im Rahmen der Umwandlung mit der sog. Sachgründung am besten realisieren. Anstatt der 25.000 Euro in bar bringen Sie hier das Unternehmen als Ganzes – welches ebenfalls 25.000 Euro wert sein sollte - in die neue GmbH ein.
Besonders wichtig ist die steuerliche Gestaltung. Ohne Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes wird die Übertragung als steuerpflichtiges Tauschgeschäft behandelt. Das Finanzamt unterstellt dann einen fiktiven Verkauf und ermittelt den Gewinn mit dem häufig ungünstigen sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahren, was schnell zu einer hohen Steuerlast führen kann. Hintergrund ist, dass bei dieser Methode der durchschnittliche Gewinn mit dem Faktor 13,75 multipliziert wird. Ein Gewinn von 100.000 Euro (einschließlich kalkulatorischem Unternehmerlohn) führt also rasch zu einem Unternehmenswert, der in die Hunderttausende oder sogar in Richtung einer Million Euro geht. Mit dem Antrag auf Buchwertfortführung nach § 20 UmwStG bleibt die Umwandlung steuerneutral, stille Reserven werden nicht aufgedeckt und Sie vermeiden eine sofortige Versteuerung. Dieser Schritt muss allerdings formal korrekt und fristgerecht beantragt werden.
Häufig wird eingewandt, eine GmbH sei unattraktiv, da auf Ausschüttungen zusätzlich 25 Prozent Abgeltungsteuer entfallen. Richtig ist, dass Sie eine zweite Steuerstufe berücksichtigen müssen. Was dabei jedoch oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass es Unternehmern in den meisten Fällen nicht darum geht, den Gewinn sofort für den privaten Konsum zu verwenden. Vielmehr steht im Vordergrund, das erwirtschaftete Kapital für das Unternehmenswachstum oder gezielte Investitionen einzusetzen. Gerade das durch die geringere Steuerbelastung in der GmbH frei werdende „Mehr“ an Kapital hat in Hinblick auf geplante Investitionen einen erheblichen Wert.
Darüber hinaus lässt sich durch eine geschickte Strukturierung, etwa über eine Holding, sowie mit durchdachten Ausschüttungsstrategien die Steuerbelastung selbst bei einer späteren Ausschüttung ins Privatvermögen deutlich reduzieren. In der Praxis sind auf diese Weise teilweise effektive Steuersätze im niedrigen einstelligen Bereich erreichbar.
Ab welchem Gewinn sich die GmbH wirklich lohnt
Ab welchem Punkt sich die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH lohnt, hängt stets von den individuellen Umständen ab. Erfahrungsgemäß ist sie jedoch ab einem Jahresgewinn von rund 100.000 Euro besonders interessant. Neben der erheblichen steuerlichen Entlastung profitieren Sie zusätzlich von einer gesteigerten Außenwirkung, besseren Finanzierungsmöglichkeiten und der beschränkten Haftung, die Ihr Privatvermögen schützt.
Persönliche Beratung zur Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH
Wenn Sie herausfinden möchten, ob die Umwandlung auch in Ihrem Fall die richtige Entscheidung ist, begleite ich Sie gemeinsam mit meinem Team durch den gesamten Prozess – von der steuerlichen Analyse über die rechtssichere Umsetzung bis hin zur langfristigen Gestaltungsberatung. Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation prüfen und ein maßgeschneidertes Konzept für Sie entwickeln.
Häufige Fragen zur Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Kann ich mein Einzelunternehmen steuerneutral in eine GmbH umwandeln? Ja, mit der Buchwertfortführung nach § 20 UmwStG bleibt der Vorgang steuerneutral. Wird der Antrag versäumt, droht jedoch häufig eine hohe Steuerbelastung.
Wann lohnt sich die GmbH steuerlich? In der Regel lohnt sich die Umwandlung ab einem Jahresgewinn von etwa 100.000 Euro, da die Steuerbelastung in der GmbH ab diesem Punkt deutlich geringer ist als im Einzelunternehmen. Entscheidend ist dabei jedoch, wie hoch das Gehalt ausfällt, das sich der zukünftige Gesellschafter-Geschäftsführer aus der GmbH auszahlen möchte. Wird der gesamte Gewinn des Einzelunternehmens faktisch als „Gehalt“ benötigt, bringt die Umwandlung in aller Regel keinen steuerlichen Vorteil, sondern kann im Gegenteil sogar zu einer höheren Steuerlast führen.