Thesaurierte Gewinne in einer vermögensverwaltenden GmbH, Holding oder operativen Kapitalgesellschaft werden regelmäßig deutlich niedriger besteuert als im Privatvermögen, wodurch sich das für künftige Investitionen verfügbare Eigenkapital spürbar erhöht. Häufig stellt sich jedoch die zentrale Frage, wie sich diese thesaurierten Mittel zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das Privatvermögen überführen lassen. Diese Frage zielt unmittelbar auf die Ausschüttung aus Kapitalgesellschaften ab – und genau hier bestehen wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten, die weit über die pauschale Anwendung der Abgeltungsteuer hinausgehen.
Vorangestellt werden muss ein entscheidender Hinweis: Kapitalgesellschaftsstrukturen eignen sich in erster Linie für Investoren, die nicht dauerhaft auf die vollständige Entnahme der jährlichen Gewinne angewiesen sind. Wer kontinuierlich alle Erträge zur Bestreitung privater Ausgaben benötigt, sollte bevorzugt im Privatvermögen investieren. Für Anleger, die auf einen Teil ihres Kapitals temporär verzichten können und dieses innerhalb einer Kapitalgesellschaft geringer besteuern möchten, bieten Holdingstrukturen erhebliche Vorteile. Die geringere Steuerbelastung sorgt dafür, dass mehr Eigenmittel für Immobilienankäufe und andere Investitionen zur Verfügung stehen. Insbesondere im Immobilienbereich wirkt der höhere Eigenkapitalanteil oft wie ein Beschleuniger für weiteres Wachstum.
Steuerfreie Liquidität durch den Verkauf privater Immobilien an die eigene Kapitalgesellschaft
Eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, Liquidität aus einer Kapitalgesellschaft zu erhalten, ohne eine klassische Ausschüttung vorzunehmen, besteht darin, privat gehaltene Immobilien nach Ablauf der zehnjährigen Veräußerungsfrist steuerfrei an die eigene vermögensverwaltende GmbH oder Holding zu verkaufen. Dieses Vorgehen setzt voraus, dass die Immobilie privat angeschafft und im Rahmen einer Sanierung steuerlich relevante Verluste erzeugt hat, die auf privater Ebene wesentlich vorteilhafter berücksichtigt werden können. Wird die Immobilie im Privatvermögen wertsteigernd modernisiert und sodann nach Ablauf der Frist steuerfrei an die eigene Kapitalgesellschaft veräußert, erhält der Investor Liquidität, während die Gesellschaft den Vermögensgegenstand übernimmt. Wirtschaftlich handelt es sich um einen bloßen Tausch der Vermögensformen. Auf gesellschaftlicher Ebene entsteht ein neuer Vermögenswert, während der Gesellschafter privat Liquidität erhält, ohne dass ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht.
Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften mithilfe privater Verlustpositionen steuerschonend gestalten
Wesentlich spannender wird es, wenn hohe sechsstellige Beträge tatsächlich als Ausschüttung aus der Kapitalgesellschaft in das Privatvermögen überführt werden sollen. In diesem Fall eröffnet das Zusammenspiel zwischen thesaurierten Gewinnen in der Gesellschaft und privat erzeugten Verlusten erhebliche Handlungsspielräume. Ziel ist es, das private zu versteuernde Einkommen so weit zu reduzieren, dass eine Ausschüttung aus der GmbH nahezu steuerneutral möglich wird.
Ein zentrales Instrument in diesem Kontext ist der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG. Der Gesetzgeber erlaubt es, bereits heute eine erhebliche steuerliche Entlastung zu nutzen, wenn innerhalb der nächsten drei Jahre die Anschaffung eines beweglichen betrieblichen Wirtschaftsgutes geplant ist. Dies kann die Gründung eines Stromerzeugungsbetriebs mit einer Photovoltaikanlage sein, aber auch die Anschaffung eines Wohnmobils oder eines hochwertigen Fahrzeugs, sofern dieses nahezu ausschließlich betrieblichen Zwecken dient oder überwiegend an Dritte überlassen wird. Bis zu fünfzig Prozent der geplanten Anschaffungskosten können sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; der Betrag ist auf zweihunderttausend Euro pro Betrieb begrenzt und kann vollständig fremdfinanziert werden.
Werden solche Verlustpositionen genutzt, kann das private steuerliche Einkommen auf Werte von beispielsweise minus zweihunderttausend Euro sinken. Genau an diesem Punkt eröffnet sich eine außergewöhnlich effektive Möglichkeit, Ausschüttungen aus der Kapitalgesellschaft steuerlich zu optimieren.
Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften und das Teileinkünfteverfahren
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, anzunehmen, dass Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft zwingend der Abgeltungsteuer in Höhe von fünfundzwanzig Prozent unterliegen. Für Anteilseigner einer GmbH gilt dies jedoch nicht, sofern die Anteile im Privatvermögen gehalten werden und eine Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer erfolgt. Hier kann das sogenannte Teileinkünfteverfahren gewählt werden, bei dem lediglich sechzig Prozent der Ausschüttung steuerpflichtig sind, während vierzig Prozent steuerfrei bleiben.
Wird bei einem privaten Verlust von zweihunderttausend Euro eine Ausschüttung von fünfhunderttausend Euro vorgenommen, unterliegen davon nur dreihunderttausend Euro der Steuer. Diese werden unmittelbar mit den privaten Verlusten verrechnet, sodass lediglich ein Restbetrag von einhunderttausend Euro steuerlich zu erfassen bleibt. Unter Berücksichtigung weiterer Abzugsposten wie Vorsorgeaufwendungen, Kinderfreibeträgen und der Wirkung des Ehegattensplittings reduziert sich das tatsächlich zu versteuernde Einkommen häufig auf etwa achtzigtausend Euro. Die daraus resultierende tarifliche Einkommensteuer beträgt bei Zusammenveranlagung rund fünfzehntausend Euro. Bezogen auf die volle Ausschüttung bedeutet dies eine effektive Steuerbelastung von lediglich etwa drei Prozent.
Damit wird deutlich, dass Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften nicht zwangsläufig mit einer pauschalen Belastung von fünfundzwanzig Prozent einhergehen müssen. Vielmehr eröffnet die Kombination aus Verlustverrechnung, Investitionsabzugsbetrag und Teileinkünfteverfahren einen äußerst attraktiven steuerlichen Gestaltungsspielraum.
Fazit: Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften intelligent planen
Die Rückführung von Kapital aus einer Kapitalgesellschaft in das Privatvermögen kann – richtig gestaltet – äußerst steuerarm erfolgen. Entscheidend ist eine durchdachte Kombination aus thesaurierten Gewinnen, privater Verlustgenerierung und der Wahl der richtigen Besteuerungsform für Ausschüttungen. Für Investoren, die langfristig denken und bereit sind, strukturelle Vorteile auszuschöpfen, ergeben sich dadurch erhebliche Potenziale zur steueroptimierten Liquiditätsbeschaffung.
