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Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer

Erbschaftsteuer vermeiden: Drei Hebel, die Steuerberater ihren wohlhabenden Mandanten zeigen

Im Jahr 2024 hätten 13,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer gespart werden können. Das Gesetz bietet die Möglichkeiten. Richard Preuß erklärt die drei wirksamsten Hebel, vom Nießbrauch bis zum steuerfreien Betriebsvermögen.
VonRichard Preuß(Steuerexperte)
12.08.2026
Lesezeit: 14 Min.
Veröffentlicht am 12.08.2026
Es gibt in Deutschland eine Steuer, die immer dann zuschlägt, wenn man gerade am verletzlichsten ist. Ein geliebter Mensch ist gestorben, die Trauer ist noch frisch, und trotzdem schickt das Finanzamt die Rechnung.

Die Erbschaftsteuer trifft viele Familien in einem Moment, in dem sie eigentlich in Ruhe gelassen werden sollten. Was mich daran am meisten ärgert: Viele Familien zahlen diese Steuer, obwohl es völlig unnötig wäre. Im Jahr 2024 allein hätten insgesamt 13,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer legal gespart werden können. Das deutsche Erbschaftsteuergesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer drastisch zu reduzieren oder vollständig zu vermeiden. Diese Wege zeigen erfahrene Steuerberater ihren wohlhabenden Mandanten. Ich möchte sie heute auch Ihnen zeigen. Als ehemaliger Finanzbeamter kenne ich beide Seiten dieser Gleichung.

Was das Gesetz erlaubt: Die Freibeträge

Bevor man über Gestaltungsstrategien spricht, lohnt ein Blick auf die gesetzlichen Freibeträge. Ein Ehegatte kann bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Pro Kind beträgt der Freibetrag 400.000 Euro, pro Enkel 200.000 Euro und pro Urenkel 100.000 Euro. Einem fremden Dritten kann man maximal 20.000 Euro steuerfrei zuwenden.

Entscheidend ist dabei: Diese Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren und leben danach wieder auf. Wer also dem Ehegatten heute 500.000 Euro überträgt, kann nach Ablauf von zehn Jahren erneut 500.000 Euro steuerfrei übertragen. Dasselbe gilt für Kinder und Enkel. Der Zeitfaktor ist deshalb der entscheidende Grundgedanke jeder guten Erbschaftsteuerplanung: Je früher man beginnt, desto mehr Freibeträge können in regelmäßigen Abständen genutzt werden. Wer die Freibeträge überschreitet, zahlt Erbschaftsteuer abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Innerhalb der Familie beginnt die Progression bei 7 Prozent und steigt über 11, 15, 19, 23, bis zu 27 Prozent. Bei nicht verwandten Personen ist man schnell bei 30 oder sogar 50 Prozent Erbschaftsteuer. Es lohnt sich also erheblich, rechtzeitig zu planen.

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Hebel 1: Nießbrauch

Der erste und einfachste Hebel ist die Übertragung von Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt. Das bedeutet: Sie übertragen das Eigentum an einer Immobilie bereits zu Lebzeiten auf Ihre Kinder, behalten sich aber das Recht vor, die Früchte aus diesem Vermögen weiterhin zu ziehen. Bei einer vermieteten Immobilie bedeutet das konkret: Die Mieteinnahmen stehen Ihnen bis zu Ihrem Lebensende zu, auch wenn das Eigentum längst auf das Kind übertragen ist.

Der steuerliche Effekt: Da das Kind durch den Nießbrauch deutlich weniger von der Immobilie hat, mindert der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs den anzusetzenden Immobilienwert für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dadurch lassen sich auch Immobilien mit erheblichem Wert innerhalb der Freibeträge übertragen. Je jünger der Übertragende, desto größer der Nießbrauchswert, da rein rechnerisch noch mehr Mieteinnahmen auf die verbleibende Lebenszeit entfallen. Deshalb gilt: Je früher dieser Schritt erfolgt, desto wirkungsvoller ist er. Für die nächste Generation ist die Lösung zwar nicht optimal, da sie zwar Eigentümer werden, aber vorerst keine Erträge erhalten. Erbschaftsteuerlich ist es jedoch ein klarer Gewinn.

Hebel 2: Frühzeitiger Verkauf mit Verkäuferdarlehen

Der zweite Hebel ist etwas raffinierter und besonders für Immobilienvermögen geeignet. Statt zu warten, bis Immobilien vererbt werden, verkaufen Sie diese bereits zu Lebzeiten an Ihre Kinder. Das muss dabei nicht bedeuten, dass sofort Geld fließt. Sie können den Kaufpreis stundet und den Kindern ein sogenanntes Verkäuferdarlehen gewähren. Die Kinder schulden Ihnen damit eine erhebliche Geldsumme für die übertragenen Immobilien.

Diese Darlehensforderung, die Sie nun gegen Ihre Kinder halten, lässt sich auf vielfältige Weise einsetzen. Sie können sie beispielsweise teilweise an Ihre Enkelkinder verschenken. Damit nutzen Sie gleichzeitig die Schenkungsfreibeträge der nächsten Generation und skalieren die Gesamtzahl der nutzbaren Freibeträge erheblich. Ein Immobilienvermögen, das durch direktes Vererben die Freibeträge sprengen würde, kann so über mehrere Generationen und mehrere Zehnjahreszeiträume strukturiert weitergegeben werden. Vermögen mit warmen Händen geben ist steuerlich fast immer besser als es dem Erbfall zu überlassen.

Hebel 3: Asset-Wechsel in begünstigtes Betriebsvermögen

Der wirkungsvollste Hebel ist der Asset-Wechsel. Das Erbschaftsteuergesetz begünstigt bestimmte Arten von Vermögen erheblich: Betriebsvermögen kann bis zu einer Höhe von 26 Millionen Euro pro Übertragung vollständig von der Erbschaftsteuer freigestellt werden. Das ist kein Tipp aus einer Steueroase, sondern geltendes deutsches Recht.

Ein konkretes Beispiel: Sie halten Immobilienvermögen im Wert von 20 Millionen Euro. Sie verkaufen dieses Portfolio an Ihr Kind. Das Kind finanziert den Kauf über eine Bank, überweist Ihnen 20 Millionen Euro und hat nun Schulden auf den Immobilien. Das Kind wird die nächsten Jahre kaum Einkommensteuer zahlen, weil durch den Kauf neue Abschreibungen und neue Zinsen entstehen, die das steuerliche Ergebnis erheblich drücken. Sie selbst haben jetzt 20 Millionen Euro auf dem Konto.

An diesem Punkt beginnt der eigentliche steuerliche Gestaltungsprozess. Das Geldvermögen kann schrittweise im Rahmen der Schenkungsfreibeträge auf die Kinder verteilt werden. Aber der wirksamere Weg ist ein anderer: Sie investieren das Geldvermögen in begünstigtes Betriebsvermögen. Das kann der Bau von Photovoltaikanlagen sein, der Kauf eines Windrades oder die Investition in Immobilien, die in einer GmbH & Co. KG oder einer ähnlichen unternehmerischen Struktur gehalten werden. In diesen Fällen handelt es sich um Betriebsvermögen, das bis zu 26 Millionen Euro erbschaft- und schenkungsteuerfrei an die nächste Generation übertragen werden kann.

Fazit: Die wichtigste Lektion für Eltern

Alle drei Hebel haben eines gemeinsam: Sie funktionieren nur, wenn man frühzeitig handelt. Im Todesfall ist es in der Regel zu spät, noch etwas zu gestalten. Die Erbschaftsteuer ist keine unvermeidliche Abgabe, sondern das Ergebnis fehlender Planung. Wer die Freibeträge regelmäßig nutzt, Vermögen strategisch überträgt und wo sinnvoll in begünstigte Vermögensarten investiert, gibt seiner Familie deutlich mehr mit als derjenige, der alles dem Erbfall überlässt.

Die wichtigste Lektion: Bringen Sie Ihren Kindern bei, Investoren zu sein und unternehmerische Strukturen zu verstehen. Wer Immobilien kauft, Schulden aufnimmt und Betriebsvermögen aufbaut, zahlt nie im Leben Erbschaftsteuer. Sprechen Sie uns an, bevor Sie Ihr Vermögen dem Zufall überlassen.

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