MR.STEUER® − Steuerberater. Investor. Redner. − https://mr-steuer.de/stiftungsrecht/familienstiftung/
Stiftungsrecht

Familienstiftung

Wie vermögende Unternehmer mit Familienstiftungen ihre Steuerlast senken – ein Überblick
VonRichard Preuß(Steuerexperte)
22.10.2025
Lesezeit: 15 Min.
Veröffentlicht am 22.10.2025

Die Frage, wie sich umfangreiches Privat- und Betriebsvermögen über Generationen hinweg sichern und zugleich steuerlich möglichst effizient übertragen lässt, beschäftigt Familienunternehmer seit jeher. Während früher vor allem adelige Großvermögen im Mittelpunkt solcher Überlegungen standen, betrifft dieses Thema heute eine stetig wachsende Zahl moderner Vermögensinhaber. Wer unternehmerisch tätig ist und ein Lebenswerk aufgebaut hat, weiß, dass der Übergang zur nächsten Generation nicht nur emotional, sondern vor allem steuerlich erhebliche Herausforderungen mit sich bringt.

In Deutschland zeigt sich dies besonders deutlich an der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die regelmäßig in dem Moment entsteht, in dem Vermögen im Wege der unentgeltlichen Übertragung den Besitzer wechselt. Für viele Unternehmer stellt sich daher die zentrale Frage, wie ein Vermögensübergang strukturiert werden kann, ohne dass ein erheblicher Teil des Firmenwerts an den Fiskus abfließt. Eine rechtlich anerkannte und steuerlich äußerst attraktive Gestaltungsmöglichkeit bildet in diesem Zusammenhang die Familienstiftung.

Wer gilt als „sehr vermögend“ – und warum spielt diese Einordnung für die steuerliche Gestaltung eine Rolle?

In der öffentlichen Diskussion werden Begriffe wie „reich“, „vermögend“ oder „superreich“ oft diffus verwendet. Für die steuerliche Analyse hingegen ist eine klare Abgrenzung entscheidend. Maßgeblich ist dabei weniger der gesellschaftliche Begriff des Reichtums, sondern die gesetzliche Systematik des § 28a ErbStG, der für besonders hohe Betriebsvermögen eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vorsieht.

Diese Regelung erlangt praktische Bedeutung ab einem Unternehmenswert von mindestens 26 Millionen Euro. Erst oberhalb dieser Schwelle eröffnet das Gesetz jene speziellen Möglichkeiten, die für vermögende Unternehmerfamilien den Einsatz einer Familienstiftung besonders interessant machen. Die Höhe von 26 Millionen Euro ist somit keine symbolische Marke, sondern folgt unmittelbar aus der gesetzlichen Wertgrenze.

Ihre Steuern. Ihr Vorteil. Unser Know-how.
Mit Expertenhilfe steuerlich sinnvolle Wege gehen
Wir beraten Sie umfassend und individuell bei der rechtssicheren Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und der strategischen Optimierung Ihrer Vermögensstruktur. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin.
Beratungsanfrage

Für die nachfolgenden Ausführungen gehen wir daher von einer Unternehmerpersönlichkeit aus, deren Betriebsvermögen diese Schwelle überschreitet. Denn erst ab diesem Punkt entfaltet die Familienstiftung jene steuerlichen Wirkungen, die sie zu einem besonders effizienten Instrument der Nachfolgeplanung machen.

Errichtung einer Familienstiftung – der erste Schritt zur steuerlichen Optimierung

Viele Mandanten beschäftigen sich zunächst mit der Frage, wie aufwendig die Errichtung einer Familienstiftung tatsächlich ist. Die Antwort lautet: Der organisatorische und finanzielle Aufwand ist überschaubar. In Deutschland genügt ein vergleichsweise geringes Grundstockvermögen.

Entscheidend ist jedoch nicht die Höhe des Anfangskapitals, sondern die spätere Übertragung des relevanten Vermögens, insbesondere der Unternehmensbeteiligungen, auf die Stiftung. Genau hier setzt die steuerliche Besonderheit an: Mit Einbringung des Betriebsvermögens in die Stiftung entsteht grundsätzlich eine Schenkungsteuer. Für Unternehmer mit einem Vermögenswert über 26 Millionen Euro eröffnet sich jedoch ein gesetzlich geregelter Weg, diese Steuer vollständig zu vermeiden.

Warum die Übertragung großer Unternehmenswerte schenkungsteuerfrei bleiben kann

Die zentrale Norm dieser Gestaltung ist § 28a ErbStG. Sie ermöglicht auf Antrag eine vollständige Steuerbefreiung, wenn das einzubringende Vermögen fast ausschließlich aus Betriebsvermögen besteht und die Stiftung über kein weiteres Vermögen verfügt, um die Steuer zu begleichen. Der Gesetzgeber knüpft die Steuerbefreiung zugleich an eine siebenjährige Behaltensfrist, während der die Stiftung das Unternehmen nicht veräußern darf.

In der Praxis bedeutet dies: Überträgt ein Unternehmer mit einem Wert von beispielsweise 30 Millionen Euro seine Unternehmensanteile auf eine Familienstiftung und verfügt diese – abgesehen vom erforderlichen Grundstockvermögen – über keine weiteren Mittel, so kann die Stiftung die entstehende Steuer objektiv nicht zahlen. Genau dieser Umstand führt nach § 28a ErbStG zur vollständigen Verschonung.

Die Struktur dient somit nicht dem kurzfristigen Vorteil, sondern der langfristigen, generationenübergreifenden Sicherung des Unternehmens. Die Familienstiftung wird zum stabilen Anker, der das Betriebsvermögen zusammenhält und zugleich steuerlich begünstigt weiterführt.

Eine vergleichbare Gestaltung nutzten in der Vergangenheit auch große Unternehmerpersönlichkeiten, um umfangreiche Aktienpakete steuerfrei zu übertragen – prominente Beispiele belegen die praktische Relevanz dieser gesetzlichen Möglichkeit.

Die Wirkung der Familienstiftung nach der Übertragung – laufende Besteuerung und Ausschüttungen

Nach Einbringung des Unternehmensvermögens stellt sich die Frage, wie Stiftung und Destinatäre laufend besteuert werden. Die Behandlung hängt maßgeblich von der Rechtsform des Unternehmens ab.

Ertragsteuerliche Behandlung auf Ebene der Stiftung

Übernimmt die Familienstiftung ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, wird sie steuerlich selbst Unternehmerin und trägt die Ertragsteuer auf die laufenden Gewinne. Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bleibt die laufende Besteuerung im Grundsatz unverändert: Die GmbH oder Holdinggesellschaft zahlt weiterhin Körperschaft- und Gewerbesteuer; die Stiftung unterliegt der jeweiligen Besteuerung ihrer Beteiligungserträge.

Besteuerung der Ausschüttungen an die Destinatäre

Erhält ein Begünstigter – typischerweise ein Familienangehöriger – Zahlungen aus der Stiftung, fällt in Deutschland Kapitalertragsteuer an. Dieser Punkt erscheint zunächst steuerlich nachteilig, eröffnet in der strukturierten Nachfolgeplanung jedoch erhebliche Gestaltungsspielräume.

Denn das Steuerrecht knüpft die Kapitalertragsteuer an den Wohnsitz des Empfängers. Zieht ein Destinatär dauerhaft in einen Staat mit niedriger oder keiner Besteuerung von Kapitaleinkünften, verändern sich die steuerlichen Folgen erheblich. Besonders interessant wird diese Gestaltung, wenn die Familienstiftung im Ausland ansässig ist.

Die Erbersatzsteuer – und warum sie nicht zwingend anfällt

Ein besonderer Mechanismus des deutschen Stiftungssteuerrechts ist die sogenannte Erbersatzsteuer. Da Stiftungen keine Erben haben, simuliert das Gesetz alle 30 Jahre einen künstlichen Generationenwechsel und besteuert das Vermögen der Stiftung entsprechend.

Viele Unternehmer fürchten deshalb, eine Stiftung binde ihr Vermögen zwar langfristig, führe jedoch spätestens nach 30 Jahren zu erheblicher Steuerbelastung. Tatsächlich jedoch lässt das Gesetz erneut die Möglichkeit einer Verschonungsbedarfsprüfung zu. Verfügt die Stiftung – wie im Fall der typischen Unternehmerstiftung – weiterhin nahezu ausschließlich über Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro und besitzt sie keine liquiden Mittel zur Steuerzahlung, kann sie wiederum vollständig von der Steuer befreit werden.

Warum die Familienstiftung ein generationenübergreifendes Steuerinstrument ist

Die steuerliche Wirkung der Familienstiftung erschöpft sich nicht in der einmaligen Übertragung. Ihre eigentliche Stärke liegt in der langfristigen Sicherung des unternehmerischen Familienvermögens und der Möglichkeit, auch entfernte Nachkommen dauerhaft am Wohlstand zu beteiligen – und zwar ohne wiederkehrende erbschaftsteuerliche Belastung.

Während klassische Vermögensstrukturen mit jedem Generationenwechsel neu besteuert werden, verbleibt das Vermögen der Familienstiftung dauerhaft steuerlich privilegiert gebündelt. Die Stiftung schafft damit einen Stabilitätskern, der unabhängig von persönlichen Lebenswegen der Familienmitglieder Bestand hat.

Gleichzeitig ermöglicht die Struktur es den Nachkommen, ihren Lebensmittelpunkt frei zu wählen, ohne die Stiftungsstrukturen zu gefährden. Diese Form der Freiheit – finanziell, steuerlich und geographisch – ist einer der wesentlichen Gründe, warum vermögende Unternehmerfamilien zunehmend auf Familienstiftungen setzen.

Fazit: Die Familienstiftung als Schlüssel einer steueroptimierten Vermögensstrategie

Unternehmer mit hohem Betriebsvermögen, insbesondere jenseits der gesetzlichen Schwelle von 26 Millionen Euro, verfügen mit der Familienstiftung über ein hochwirksames Instrument der steueroptimierten Nachfolgegestaltung. Die Struktur ermöglicht es, Unternehmensteile vollständig schenkungsteuerfrei zu übertragen, Ausschüttungen an nachfolgende Generationen flexibel zu steuern und langfristig eine stabile und steuerlich effiziente Vermögensordnung zu etablieren.

Ihre Steuern. Ihr Vorteil. Unser Know-how.
Mit Expertenhilfe steuerlich sinnvolle Wege gehen
Wir beraten Sie umfassend und individuell bei der rechtssicheren Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und der strategischen Optimierung Ihrer Vermögensstruktur. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin.
Beratungsanfrage
MR.STEUER® − Steuerberater. Investor. Redner. − https://mr-steuer.de/stiftungsrecht/familienstiftung/
Machen Sie MR.STEUER® besser!
Der Dialog mit Ihnen liegt uns am Herzen. Wir freuen uns über Ihre E-Mail, die wir gerne beantworten. Wählen Sie dafür bitte eines der drei Themen.
Machen Sie MR.STEUER® besser!
Der Dialog mit Ihnen liegt uns am Herzen. Wir freuen uns über Ihre E-Mail, die wir gerne beantworten. Wählen Sie dafür bitte eines der drei Themen.