Ziel ist es nicht, Kinder aus steuerlichen Gründen zu bekommen – vielmehr können Eltern die bestehende Gesetzeslage nutzen, um die finanzielle Situation der Familie zu optimieren und gleichzeitig langfristig Vermögen für das Kind aufzubauen. Dieser Beitrag zeigt, welche Gestaltungsspielräume bereits vor der Geburt bestehen und wie sich nach der Geburt steuerlich vorteilhafte Strukturen entwickeln lassen.
Vorbereitung vor der Geburt: Optimierung des Nettoeinkommens für das Elterngeld
Das Elterngeld wird nach geltendem Recht auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt bemessen. Der Prozentsatz beträgt regelmäßig 65 Prozent, sodass bereits geringe Unterschiede im monatlichen Nettolohn zu erheblichen Differenzen beim späteren Elterngeld führen können. Da viele Familien die Elternzeitaufteilung im Voraus planen, empfiehlt sich eine rechtzeitige steuerliche Gestaltung, insbesondere für den Elternteil, der voraussichtlich die längere Auszeit nehmen wird.
In der Praxis hat sich die Anpassung der Lohnsteuerklassen als besonders wirksam erwiesen. Eheleute haben die Möglichkeit, zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V zu wählen. Diese Wahl beeinflusst nicht die endgültige Jahressteuer, sondern ausschließlich die unterjährige Lohnsteuerbelastung und damit unmittelbar das monatliche Nettogehalt. Wird die Steuerklasse III gewählt, reduziert sich der Lohnsteuerabzug erheblich, was zu einem deutlich höheren monatlichen Nettolohn führt. Die Steuerklasse V führt hingegen zu einer vergleichsweise hohen Vorauszahlung, wodurch das Netto entsprechend geringer ausfällt. Da das Elterngeld auf dem tatsächlich ausgezahlten Nettolohn basiert, kann die Wahl der Steuerklasse III für den späteren Elternzeitnehmenden von erheblichem finanziellen Vorteil sein. Voraussetzung ist, dass diese Gestaltung spätestens zwölf Monate vor der Geburt umgesetzt wird, da nur dieser Zeitraum berücksichtigt wird.
Steuerlich vorteilhafte Vermögensübertragungen nach der Geburt
Sobald das Kind geboren ist, eröffnen sich weitere Möglichkeiten, Vermögen auf steuerlich sinnvolle Weise aufzubauen. Eine besonders häufig genutzte und in der Beratungspraxis bewährte Gestaltung ist die Übertragung einer privaten Darlehensforderung auf das Kind. Ausgangspunkt ist ein Darlehensverhältnis innerhalb der Familie, etwa zwischen Ehegatten, das zur Finanzierung von Nebenkosten oder zur Erhöhung des wirtschaftlichen Eigenkapitals bei Immobilieninvestitionen eingesetzt wird. Das Darlehen muss – wie unter nahen Angehörigen üblich – fremdüblich ausgestaltet sein, damit der Zinsabzug steuerlich anerkannt wird. Dies umfasst klare Vereinbarungen über Zinssatz, Laufzeit, Fälligkeit und Rückzahlungsmodalitäten.
Erfolgt nun nach der Geburt eine Schenkung dieser Darlehensforderung an das Kind, tritt dieses in die rechtliche Position des bisherigen Darlehensgebers ein. Das Kind erzielt künftig Kapitaleinkünfte aus dem Darlehen, während der Darlehensnehmer – etwa der immobilieninvestierende Elternteil – die Zinszahlungen im Rahmen seiner Vermietungseinkünfte steuerlich geltend machen kann. Auf Seiten des Kindes sind die vereinnahmten Zinsen bis zur Höhe des Grundfreibetrags steuerfrei. Dieser beträgt im Jahr 2024 insgesamt 11.604 Euro. Zusätzlich stehen dem Kind der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro sowie der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro zu. Dadurch lässt sich ein Betrag von insgesamt 12.640 Euro jährlich steuerfrei vereinnahmen.
Selbst bei einer Überschreitung dieses Betrages führt die progressive Einkommensteuer häufig zu einer Steuerbelastung, die deutlich unterhalb des regulären Kapitalertragsteuersatzes von 25 Prozent liegt. Bis zu einer jährlichen Einkommenshöhe von etwa 33.000 Euro bleibt der Grenzsteuersatz niedriger als die Abgeltungsteuer, sodass die sogenannte Günstigerprüfung regelmäßig zu einer für das Kind vorteilhaften Besteuerung führt.
Langfristiger Vermögensaufbau für das Kind und steuerliche Synergieeffekte
Die beschriebene Gestaltung bietet Eltern die Möglichkeit, über viele Jahre hinweg steueroptimiert Vermögen für ihr Kind aufzubauen. Werden beispielsweise über zwanzig Jahre jährlich 10.000 Euro an Zinsen an das Kind gezahlt, entstehen beim Darlehensnehmer erhebliche steuerliche Entlastungen. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent führt dies zu kumulierten Steuerersparnissen in Höhe von etwa 84.000 Euro. Das Kind hingegen vereinnahmt die Zinsen vollständig steuerfrei oder zumindest steuerlich deutlich begünstigt. Es handelt sich um eine rechtlich klare und zugleich wirtschaftlich äußerst effiziente Struktur, die ohne Notarvertrag allein durch schriftliche Vereinbarungen umgesetzt werden kann. Ein Ergänzungspfleger wird in diesen Fällen regelmäßig nicht benötigt, da es sich bei der Übertragung um einen rechtlichen Vorteil für das Kind handelt.
Zudem behalten die Eltern durch die fremdüblichen Vertragsbedingungen die Kontrolle über Tilgung und Fälligkeit des Darlehens. Das Kind erwirbt zwar die Forderung, kann aber bei entsprechender Vertragsgestaltung nicht eigenständig über die sofortige Rückzahlung verfügen. Dies bietet die Möglichkeit, die angesammelten Mittel später für Ausbildung, Studium, ein Auslandsjahr oder den Start ins Berufsleben einzusetzen, ohne dass Eltern diese Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen finanzieren müssen.
Steuerrechtliche Gestaltung im Familienkontext: Chancen verantwortungsvoll nutzen
Die dargestellten Modelle verdeutlichen, dass steuerliche Gestaltungen im familiären Bereich sowohl rechtlich zulässig als auch wirtschaftlich sinnvoll sein können, wenn sie korrekt umgesetzt werden. Entscheidend ist stets eine sorgfältige Vertragsgestaltung, die den Anforderungen der Finanzverwaltung an die Fremdüblichkeit von Angehörigenverträgen entspricht. Ebenso wichtig ist der frühzeitige Beginn der Planung, insbesondere im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage des Elterngeldes.
Familien, die steuerliche Möglichkeiten sinnvoll nutzen möchten, profitieren von einer fachkundigen steuerlichen Begleitung, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Richtig angewandt, können die beschriebenen Strukturen einen langfristigen Beitrag zum Vermögensaufbau des Kindes leisten und gleichzeitig die steuerliche Belastung der Eltern reduzieren.
