Die stille Sonderregel für Sanierungskosten: Warum sofort absetzen manchmal falsch istGroße Erhaltungsaufwendungen reflexartig im Jahr der Entstehung abzusetzen, klingt logisch, kann aber die Steuerersparnis empfindlich schmälern. Eine wenig bekannte Sonderregel erlaubt die Verteilung auf bis zu fünf Jahre. Maurice Müller zeigt anhand eines Mandantenfalls, warum drei Jahre in vielen Situationen die optimale Wahl sind.