Dipl.-Finw. (FH)Maurice Müller 13 Min.Liebhaberei bei Immobilien: Die fünf Fälle, in denen das Finanzamt fragen darfViele Vermieter verzichten aus Angst vor dem Liebhaberei-Vorwurf auf die steuerliche Geltendmachung von Vermietungsverlusten. Dabei ist diese Angst in den allermeisten Fällen völlig unbegründet. Das Finanzamt darf nur in fünf genau definierten Situationen die Einkunftserzielungsabsicht hinterfragen.
06. Mai 2026, 11:00# Immobilien • Liebhaberei • Vermietungsverluste